Impressum
Name der Firma: Heyu GmbH (im Folgenden Restaurant Rosengarten)
Name des Inhabers: Heiko Wettengel
Adresse der Firma: Unterdorfstrasse 34, 9230 Flawil
Email Adresse: info@rosengarten-flawil.ch
Telefonnummer: 0041 71 393 19 23
Haftungsauschluss
Restaurant Rosengarten übernimmt keinerlei Gewähr hinsichtlich der inhaltlichen Richtigkeit, Genauigkeit, Aktualität, Zuverlässigkeit und Vollständigkeit der Informationen. Haftungsansprüche gegen Restaurant Rosengarten wegen Schäden materieller oder immaterieller Art, welche aus dem Zugriff oder der Nutzung bzw. Nichtnutzung der veröffentlichten Informationen, durch Missbrauch der Verbindung oder durch technische Störungen entstanden sind, werden ausgeschlossen. Alle Angebote sind unverbindlich. Restaurant Rosengarten behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.
Haftung für Links
Verweise und Links auf Webseiten Dritter liegen ausserhalb unseres Verantwortungsbereichs. Es wird jegliche Verantwortung für solche Webseiten abgelehnt. Der Zugriff und die Nutzung solcher Webseiten erfolgen auf eigene Gefahr des Nutzers oder der Nutzerin.
Urheberrechte
Die Urheber- und alle anderen Rechte an Inhalten, Bildern, Fotos oder anderen Dateien auf der Website gehören ausschliesslich oder den speziell genannten Rechtsinhabern. Für die Reproduktion jeglicher Elemente ist die schriftliche Zustimmung der Urheberrechtsträger im Voraus einzuholen.
AGB
1. Umfang und Gültigkeit
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Restaurant Rosengarten(nachstehend „Auftragnehmer“) gelten automatisch bei jedem Auftrag, der durch den Auftragnehmer entgegengenommen wird. Aufträge und Vereinbarungen verpflichten den Auftragnehmer nur zu den im Entwicklungsvertrag definierten Leistungen. Wird kein separater Entwicklungsvertrag abgeschlossen, sind die Spezifikationen in der Offerte massgebend. Nachträglich hinzutretende Leistungen werden zusätzlich verrechnet. Offerten sind während 30 Tagen verbindlich.
2. Leistung und Prüfung
2.1 Auftragsausführung
Die Auftragsausführung erfolgt entsprechend den im Entwicklungsvertrag genannten Angaben sowie nach Art und Umfang der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen, Unterlagen und Hilfsmittel, welche dieser termingerecht, während der Normalarbeitszeit und auf seine Kosten zur Verfügung stellt.
2.2 Grundlage für die Auftragsausführung
Grundlage für die Auftragsausführung ist der Entwicklungsvertrag. Später auftretende Änderungswünsche können zu gesonderten Termin- und Preisvereinbarungen führen. Bis Entwicklungsbeginn sind dem Auftragnehmer sämtliche Informationen, Inhalte und Unterlagen, welche für die Entwicklung benötigt werden, zur Verfügung zu stellen. Werden Unterlagen erst später geliefert, steht es dem Auftragnehmer frei, den Endtermin angemessen neu anzusetzen.
2.3 Säumnis des Auftraggebers
Stellt der Auftraggeber dem Auftragnehmer Daten, Inhalte, Testergebnisse, Änderungswünsche oder andere für die Weiterführung des Auftrages notwendige Informationen nichtrechtzeitig zur Verfügung, fordert der Auftragnehmer den Auftraggeber auf, das fehlende Material bzw. die fehlenden Informationen innert einer Frist von fünf Arbeitstagen zur Verfügung zu stellen. Nach einmaliger erfolgloser Erinnerung gilt das bisherige Arbeitsergebnis innerhalb von weiteren fünf Arbeitstagen als genehmigt. Nach Ablauf dieser Frist eintreffende Änderungswünsche bzw. die Verarbeitung nachträglich eintreffender Informationen kann gesondert in Rechnung gestellt werden. Zudem ist der Auftragnehmer bei Säumnis des Auftraggebers berechtigt, Teilrechnung im Umfang des bis anhin angefallenen Aufwandes zu stellen.
2.4 Abnahmeprüfung
Die fertig ausgeführten Aufträge bedürfen nach Auslieferung einer Abnahmeprüfung durch den Auftraggeber. Etwa auftretende Mängel, das sind Abweichungen vom Entwicklungsvertrag, sind vom Auftraggeber ausreichend dokumentiert innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Erhalt schriftlich zu melden. Der Auftragnehmer ist um die Mängelbehebung bemüht. Liegen schriftlich gemeldete Mängel vor, so ist nach Mängelbehebung eine erneute Abnahme innerhalb von drei Arbeitstagen erforderlich. Erfolgt keine Meldung innerhalb der oben angegebenen Fristen, so gilt das Arbeitsresultat als abgenommen. Eine allenfalls gewünschte Verlängerung der Annahmefrist ist nur nach Vereinbarung mit dem Auftragnehmer wirksam. Treffen Mängelrügen erst nach den genannten Fristen ein, können diese gesondert in Rechnung gestellt werden. Zudem kann der Auftragnehmer nach Ablauf der Frist für die Abnahmeprüfung Rechnung stellen.
3. Preise
Alle offerierten Preise sind in Schweizer Franken.
3.1 Zusatzkosten
Aufgrund zusätzlicher Leistungen anfallende Zusatzkosten sowie Kosten von Dritten werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Der Stundenansatz beträgt CHF 120.-.
4. Liefertermin
4.1 Einhaltung der Liefertermine und Verzögerungen
Der Auftragnehmer ist bestrebt, die vereinbarten Termine einzuhalten. Begründete Verzögerungen werden dem Auftraggeber rechtzeitig mitgeteilt.
4.2 Voraussetzungen für die Termineinhaltung
Voraussetzung für die Termineinhaltung ist, dass der Auftraggeber zu den vom Auftragnehmer angegebenen Terminen alle notwendigen Unterlagen vollständig zur Verfügung stellt (vgl. Punkt 2.2). Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben bzw. nicht zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
4.3 Anzahlungen, Teillieferung und Teilrechnung, Ratenzahlung
Der Auftragnehmer kann bei Projekten eine Anzahlung von max. 50% des Gesamtpreises in Rechnung stellen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, erst dann mit der Entwicklung zu beginnen, wenn die Anzahlung eingetroffen ist. Zudem ist der Auftragnehmer bei Projekten, deren Entwicklungszeit mehr als drei Wochen beansprucht, berechtigt, nach jeweils drei Wochen Teilrechnungen im Umfang des bis dahin jeweils angefallenen Aufwandes zu stellen. Auch ist der Auftragnehmer berechtigt, Teilrechnung zu stellen, wenn der ursprünglich vereinbarte Endtermin ohne Verschulden des Auftragnehmers nicht eingehalten werden kann, insbesondere in Fällen, in denen benötigte Informationen, Änderungswünsche oder Testresultate verspätet eintreffen. Eine Ratenzahlung ist nach Absprache möglich. Es gelten die im Entwicklungsvertrag vereinbarten Ratenzahlungen.
4.4 Projektabschluss
Die Rechnung wird unmittelbar nach Abschluss eines Projektes durch den Auftragnehmer gestellt. Nach Rechnungsausgang gilt das Projekt definitiv als abgeschlossen. Allenfalls nach diesem Zeitpunkt eintretende Änderungswünsche des Auftraggebers sind nicht mehr im Umfang des Auftrages inbegriffen und können gesondert in Rechnung gestellt werden.
5. Zahlung
5.1 Rechnungsstellung und Skonto
Rechnungen sind 10 Tage ab Rechnungsdatum zahlbar.
5.2 Zahlungsverzug und Mahnung
Muss der Auftraggeber gemahnt werden, wird ihm mit der zweiten Mahnung eine Gebühr in der Höhe von CHF 10.- in Rechnung gestellt. Bleibt auch die zweite Mahnung unbeachtet, kann der Auftragnehmer die betreffende Website ohne weitere Ankündigung sperren oder noch nicht ausgelieferte Produkte zurückhalten. Allenfalls diesbezügliche Schadenersatzforderungen seitens des Auftraggebers sind von vornherein ausgeschlossen. Für die Wiederaufschaltung wird eine Gebühr von CHF 199.- in Rechnung gestellt. Die Wiederaufschaltung der Website erfolgt unmittelbar nach Zahlungseingang inkl. der Wiederaufschaltungsgebühr während der normalen Bürozeiten.
6. Eigentum, Urheberrecht und Nutzung
6.1 Eigentum
Das Eigentum am Produkt oder Arbeitsresultat verbleibt bis zur vollständigen Vertragserfüllung (insbesondere der vollständigen Zahlung) seitens des Auftraggebers vollständig beim Auftragnehmer. Der Auftragnehmer behält sich vor, das Eigentum allenfalls im Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen.
6.2 Referenz und Hinweis
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Arbeitsresultate als Referenz anzuführen, sowie Vermerke bzw. Links zum oben stehenden Unternehmen auf dem Produkt bzw. Arbeitsresultat anzubringen.
6. 3 Rechte an Quellcodes
Die Rechte an Quellcodes (serverseitig) von Internetauftritten verbleiben beim Auftragnehmer. Bei Datenbank- und Skript-Lösungen verbleiben die Rechte am gesamten Quellcode beim Auftragnehmer. Der Quellcode darf ohne Zustimmung des Auftragnehmers nicht verändert, erweitert, angepasst oder korrigiert werden. Werden Veränderungen am Quellcode ohne Einwilligung vorgenommen, ist der Auftragnehmer berechtigt, dem Auftraggeber die Rechte am gesamten Quellcode zu den aktuellen Preisen in Rechnung zu stellen.
6.4 Nutzungsrecht
Sofern nicht anders vereinbart, ist das eingeräumte Nutzungsrecht für die Projekt ohne unsere Zustimmung weder ausschliesslich noch übertragbar.
7. Gewährleistung
7.1 für Arbeitsresultate
Für fertige Arbeitsresultate, die durch den Auftraggeber bzw. Dritte nachträglich verändert worden sind, entfällt jegliche Gewährleistung. Der Auftragnehmer behebt offensichtliche Entwicklungsfehler auf ihre Kosten. Übrige Anpassungen, die keine Entwicklungsfehler sind, werden in Rechnung gestellt.
7.2 für Bestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder anderer Vereinbarungen rechtlich unwirksam sein oder werden, wird dadurch der übrige Inhalt der vertraglichen Vereinbarungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden in diesem Fall zusammenwirken, um eine Regelung zu finden, die den unwirksamen Bestimmungen möglichst nahe kommt.
7.2 Sonstiges
Auf dieser Webseite gelten die Preise von Takeaway. Im Restaurant Raan Thai Rosengarten in Flawil kann es zu Abweichungen kommen. Dies obliegt dem Inhaber des Restaurants.